Unfallbehandlungen (H-Arzt)

UnfallbehandlungJeder in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer ist durch Beiträge des Arbeitgebers berufsgenossenschaftlich versichert. Dies gilt ebenso für Schüler und Kindergartenkinder. Unternehmer und Selbständige können sich freiwillig versichern. Die Berufsgenossenschaften kommen für Unfallbehandlung und Unfallfolgen auf, die sich während der Berufsausübung oder auf dem Arbeitsweg ereignen. Für Folgen aus Arbeitsunfällen besteht also auch ein Rentenanspruch aus dieser Versicherung.

Um ihren Pflichten nachkommen zu können haben die Berufsgenossenschaften mit speziell qualifizierten Ärtzen Behandlungsvertäge geschlossen. Diese Ärzte müssen neben Erfahrung in der Behandlung von Unfällen auch bestimmte personelle, apparative und räumliche Voraussetzungen vorhalten. 

In der Orthopädisch Chirurgischen Gemeinschaft sind im Rahmen des sog. "H-Arzt-Verfahrens" Behandlungen bei Schul- und Berufsunfällen möglich.

 

Unsere Mission

Sie und wir wollen das selbe -
das Beste für Ihre Gesundheit!

Deshalb bieten wir Ihnen in unserer Praxis das gesamte klassische Spektrum der operativen und nicht operativen Orthopädie sowie Hand- und Neurochirurgie.

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